Sozialrechtliche Beratung
Familien mit lebensbegrenzend erkrankten Kindern leben in einer besonderen Belastungssituation. Sie stehen großen Herausforderungen bei der Pflege und Erziehung ihres erkrankten Kindes gegenüber und müssen gleichzeitig das Wohl der Geschwisterkinder im Blick behalten. Oft sind die Familien bei der Sicherstellung der Versorgung ihres erkrankten Kindes auf Unterstützungsangebote angewiesen, die ihnen einen z.T. erheblichen bürokratischen Aufwand abverlangen. Häufig erleben sie, dass Anträge für benötigte Hilfsmittel, häusliche Krankenpflege u.v.m. von den Krankenkassen oder anderen Kostenträgern abgelehnt und aufwändig erkämpft werden müssen. Sie erhalten oft keine ausreichenden Informationen über die, ihnen oder ihren Kindern zustehenden Leistungen. Um sie in diesen Situationen zu entlasten, bietet die Sternenbrücke den betroffenen Familien während des Aufenthaltes sowie darüber hinaus bei sozialrechtlichen Fragen und Belangen fachkundige Unterstützung und Beratung an.
Warum ist das Projekt nachhaltig?
(1) Die sozialrechtliche Beratung reduziert das Armutsrisiko betroffener Familien, die ihre beruflichen Tätigkeit einschränken/aufgeben müssen oder hohe Kosten durch Anschaffung von Hilfsmitteln und behindertengerechten Umbauten haben.
(3) Sie leistet einen Beitrag zu Gesunderhaltung und Wohlergehen der Familien, indem sie hilft, dringend notwendige Unterstützungsleistungen zu beantragen.
(16) Sie stellt Chancengleichheit her und verschafft einen Zugang zum deutschen Rechtssystem.
Was macht das Projekt für Hamburger besonders interessant?
Wir betreuen betroffene Familien aus dem gesamten Bundesgebiet. Die Mehrzahl unserer großen und kleinen Gäste kommt jedoch aus dem norddeutschen Raum, insbesondere aus Hamburg. Aufgrund dessen ist die sozialrechtliche Beratung im Rahmen der Entlastungspflege besonders für Hamburger Familien interessant, aber z.B. auch für andere Hamburger Stiftungen, die ein regionales Projekt unterstützen möchten.
Ziele und Zielgruppe
Unsere Zielgruppen sind Familien mit unheilbar erkrankten Kindern sowie betroffene junge Erwachsene bis 27 Jahren, die im Rahmen der wiederkehrenden Entlastungspflege zu uns kommen. Unser Ziel ist das Entlasten der Eltern bei der Beantragung und Koordination von Unterstützungsleistungen, um ihnen mehr Raum und Zeit für die Pflege und Betreuung ihres erkrankten Kindes sowie die Belange der Geschwisterkinder zu schenken und Leistungen für sie durchzusetzen, auf die sie einen Rechtsanspruch haben.
Projektbeginn und Laufzeit
2003
Beteiligungsmöglichkeiten
Wir arbeiten regelmäßig mit anderen Stiftungen zusammen, die uns und den betroffenen Familien z.B. bei der Anschaffung von Hilfsmitteln oder mit finanziellen Mitteln helfen, beispielsweise ein behindertengerechtes Auto zu finanzieren. Wir freuen uns über jegliche Unterstützung.
Weiterführende Links
Weitere Informationen finden Sie unter https://sternenbruecke.de/de-de/angebote/weitere-angebote/sozialrechtliche-beratung/

Kinder-Hospiz Sternenbrücke