Stiftungsbehörde
Jedes Bundesland hat eine eigene Aufsichtsbehörde für Stiftungen. In Hamburg ist die Stiftungsaufsicht bei der Justizbehörde angesiedelt. Das Referat „Stiftungsangelegenheiten“ prüft bei der Errichtung einer Stiftung deren Rechtmäßigkeit und Gemeinnützigkeit und wacht nach der Anerkennung der Stiftung über die Erfüllung des Satzungszwecks.
Das Hamburger Stiftungsreferat versteht sich darüber hinaus als Servicestelle für Stifter, Stiftungen und Stiftungsvorstände. Im Mittelpunkt stehen Beratung und Hilfen, zum Beispiel bei Neugründungen und Satzungsänderungen, aber auch bei Konflikten oder finanziellen Problemen. Auf den Internetseiten des Referats können das Hamburgische Stiftungsgesetz, Mustertexte und weitere Informationen eingesehen werden.
Außerdem unterstützt die Justizbehörde das Hamburger Stiftungswesen mit rechtspolitischen Initiativen, durch die Vergabe des Hamburger Stiftungspreises und mit dem jährlichen Neustifterempfang.
Information und Kontakt:
www.stiftungen.hamburg.de