• Stiften (c)KörberSt._Claudia Höhne

Stiften

Stifter sind in Hamburg willkommen. Bürgerschaftliches Engagement für das Gemeinwohl wird gebraucht. Wer in Hamburg stiften möchte, hat viele Möglichkeiten.
Welchem gemeinnützigen oder mildtätigen Zwecken sich die Stiftung widmet, bestimmt der Stifter selbst. Die serviceorientierte Hamburger Stiftungsaufsicht sorgt für eine unkomplizierte und zügige Anerkennung.

Stiften kann man nicht nur durch die Gründung einer selbstständigen, rechtsfähigen Stiftung, sondern weniger aufwendig auch in Form einer Treuhandstiftung mit Hilfe eines vom Stifter eingesetzten Verwalters oder unter dem Dach einer bereits existierenden Stiftung. Mit einer Zustiftung in das Stiftungskapital stärkt man eine bestehende Stiftung, deren Ziele man teilt. Zusammen mit anderen Stiftern kann man eine Gemeinschaftsstiftung errichten und zusammen mehr bewirken als allein. Schnellen, für den Geldgeber unmittelbar sichtbaren Erfolg zeigt eine projektbezogene Spende zur direkten Verwendung.

Genau hinschauen sollte der werdende Stifter, wenn ein Geldinstitut oder ein anderer Dienstleister für die Gründung einer Stiftung oder für eine Zustiftung wirbt und sämtliche Verwaltungsarbeiten als Service anbietet. Dahinter steht möglicherweise vorrangig ein Geschäftsinteresse – der Stifter tritt hinter dem verwaltenden Institut zurück. Alternative Möglichkeiten bietet eine Bürgerstiftung.

Jeder Stifter sollte selbst entscheiden, welcher Weg für ihn der richtige ist. Die Stiftungshauptstadt Hamburg mit ihrer langen Tradition und ihrer lebendigen Stiftungslandschaft bietet für alle Arten von neuen Stiftungen ein fruchtbares Umfeld.

Mustersatzungen und hilfreiche Dokumente zur Stiftungsgründung finden sie auf der Seite der Justizbehörde unter

http://www.hamburg.de/justizbehoerde/stiftungen/4125446/downloads/