Grundsätze guter Stiftungspraxis
Stiftungen sind durch ihre Rechtsnatur dem Gemeinwohl verpflichtet. Nach dem Vorbild der 1994 vom European Foundation Center vorgelegten freiwilligen Richtlinien, die „EFC Principles of Good Practice“, verabschiedeten die Mitglieder des Bundesverbandes Deutscher Stiftungen im Mai 2006 erstmals einen übergreifenden ethischen Orientierungsrahmen für Stiftungsorgane und deren Handeln, „die Grundsätze guter Stiftungspraxis“.
Nach Krull (Berlin 2013, S.3-4)zählen zu deren Kernaussagen zum einen das Transparenzgebot, welches verdeutlicht, dass die Bereitstellung von Informationen ein Ausdruck der originären Verantwortung jeder gemeinnützigen Organisation gegenüber der Gesellschaft ist. Zum anderen die Vermeidung von Interessenkonflikten zwischen dem am Gemeinwohl ausgerichteten Stiftungsauftrag und privaten Interessen der handelnden Personen. Weiterhin enthalten die Grundsätze guter Stiftungspraxis Hinweise für eine wirkungsvolle Organisation der Stiftungsverwaltung, unabhängig ob diese von ehren oder hauptamtlich tätigen Kräften wahrgenommen wird. Auch wird die Bedeutung der Wirtschaftlichkeit und Effizienz des Stiftungshandelns besonders hervorgehoben.
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