Steuerliche Erleichterungen bei Unterstützung für Erdbebenopfer in Syrien und der Türkei

Steuerliche Erleichterungen bei Unterstützung für Erdbebenopfer in Syrien und der Türkei

Anfang Februar erschütterte ein starkes Erbeben Teile der südlichen Türkei und den Norden Syriens. Nach Zahlen der ARD sind die Opferzahlen auf über 50.000 gestiegen; nach Angaben der Regierung sind 20 Millionen Menschen in der Türkei und laut Zahlen der Vereinten Nationen etwa 8,8 Millionen Menschen in Syrien von den Auswirkungen des Erbebens betroffen.

Im Zuge der dadurch ausgelösten humanitären Katastrophe unterstützt das Bundesfinanzministerium mit einem Erlass die umgehend initiierte Hilfe aus Deutschland. Im Erlass vom 27.02.2023 erlaubt das BMF unter anderem das Sammeln von Spenden und die Ausstellung von Zuwendungsbestätigungen. Er gilt rückwirkend für Unterstützungsmaßnahmen seit dem 06.02.2023 und bis Ende 2023.

Auch Stiftungen können die neuen Regelungen nutzen, müssen aber dabei ihre eigene Stiftungssatzung und -zwecke berücksichtigen.

Welche Erleichterungen der sogenannte Katastrophenerlass umfasst und welche Besonderheiten für Stiftungen gelten, hat der Bundesverband Deutscher Stiftungen hier zusammengefasst.

 

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